Mittwoch, 30.12.2020 21:19 Uhr

Das lukrative Geschäft der Apotheker mit den FFP2 Masken

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr München/Würzburg, 30.12.2020, 01:03 Uhr
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FFP2 Masken
FFP2 Masken  Bild: Premium-Freepik-Lizenz

München/Würzburg [ENA] 6 Euro gibt es vom Staat als Erstattung für FFP2 Masken, die seitens Apotheker in Eigenregie besorgt wurden um Bürgern über 60 Jahre bis zum 31. Dezember jeweils 3 kostenlose Exemplare auszuhändigen. Darin enthalten ist die Umsatzsteuer und die Leistung des Apothekers laut Bundesministerium.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat vor Inkrafttreten der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung intensive Gespräche mit den Beteiligten geführt, insbesondere der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und den Krankenkassen, auch zur Umsetzung, Begleitung und Abrechnung des Prozesses. Im ersten Schritt der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vorgesehen ist, dass sich Menschen über 60 sowie Menschen mit Vorerkrankungen drei kostenlose Masken in der Apotheke abholen können. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der genannten Risikogruppen (gemäß der Definition des Gemeinsamem Bundesausschusses).

Diese Regelung soll bis 31. Dezember gültig sein. Für die Zeit danach erhalten alle Berechtigten zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen; mit einer Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken. Es handelt sich um FFP2-Masken (oder vergleichbare N95, P2, DS2, CPA). Das BMG will mit der Erstattung von 6 Euro je FFP2 Maske an Apotheker einen Anreiz setzen, dass die Apotheken die Maske beschaffen, ihre Kundinnen und Kunden beraten, die Angaben kontrollieren und die Masken abgeben heißt es.

Zu beachten ist auch, dass die Apothekerinnen und Apotheker ein gewisses Risiko tragen, wenn sie in großer Zahl Masken beschaffen. Nicht abgegebene Masken können nicht abgerechnet werden wird seitens des BMG geschrieben auf Nachfrage. Erst heute beobachtete ich einen Fall in einer Apotheke wo eine ältere Frau nach den 3 kostenlosen Masken fragte, ihr wurden diese in die Hand gegeben, diesmal einzeln verpackt, das fand ich lobenswert aber ohne weitere Beratung dazu in der Anwendung nur mit dem Hinweis dass Sie ab 2021 nochmal welche bekommen könnte. Dass Apotheker auf bestellte Ware sitzen bleiben und daher ein Risiko tragen laut BMG sehe ich nicht so, denn diese werden quasi jedem älteren Kunden als Geschenk gleich mitgegeben.

40 FFP2 Masken lieferbar auf Lager bringen dem Apotheker satte 240 Euro Einnahmen bei 59 Euro Einkaufskosten, Preise im Großhandel sind noch niedriger. Und das Bestseller Angebot bietet sogar 20 FFP2 Masken für 18,99 Euro inkl. Versand, Erstattung 120 Euro an den Apotheker vom Staat. Das ist mal ein lukratives Geschäft für die verarmten Apotheker, die von der Pandemie so stark gebeutelt sind und nicht wissen wovon sie ihre monatlichen Fixkosten bezahlen sollen (Achtung Ironie!). Woher nimmt das BMG das Geld dafür? Knapp 500 Millionen Euro kommen aus dem Gesundheitsfond. Das Ganze ist natürlich mal wieder geregelt in einem Gesetz, das für Leihen nur schwer zu verstehen ist mit einer Vielzahl von Paragraphen und Details:

Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV) vom 14. Dezember 2020. Hier der Link zum Gesetz: https://www.bundesgesundheitsministerium.de - §5 enthält den besagten Preis von 6 Euro je Maske. Wenn man aber jetzt bedenkt, dass ab 2021 die Eigenbeteiligung von 2 Euro je 6 FFP2 Masken anfallen soll, was auf dem ersten Blick nicht viel ist, aber selbst der Endkunde auf Amazon für 50 FFP2 Masken ab 59 Euro fündig wird, läge die Eigenbeteiligung höher als der Abgabepreis des Händlers an Endkunden. Da gibt es quasi den Rest pro Maske vom Staat geschenkt!

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